Gesetzliche Informationen

AGB

ESPRINT MEDIA

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ESPRINT MEDIA

§ 1 Geltungsbereich

1.1 ESPRINT MEDIA, Inhaber Ewald Siegle, Bungestr. 2, 34131 Kassel (nachfolgend „Agentur“), konzipiert, textet und produziert Werbevideos, insbesondere Video Sales Letters (VSL). Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden.

1.2 Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also mit Personen und Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, auch im Zuge der Aufnahme einer solchen Tätigkeit. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Auf Anfrage erstellt die Agentur ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger) mit Leistungsumfang, Preis und Terminen.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt. Eine Sprachnachricht genügt hierfür nicht.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Maßgeblich ist das Angebot. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Leistung: Konzeption und Sprechertext auf Grundlage des Briefings, Gestaltung und Produktion des Videos, eine Vorschau des vollständigen Videos mit Wasserzeichen, eine Korrekturschleife nach § 6 und die Übergabe der fertigen Videodatei.

3.2 Grundlage der Arbeit ist das Briefing: die Antworten des Kunden auf die Fragen der Agentur (schriftlich oder als Sprachnachricht) und die vom Kunden überlassenen Materialien. Die Agentur fasst das Briefing in Textform zusammen und sendet die Zusammenfassung dem Kunden; sie gilt als Leistungsbeschreibung.

3.3 Text, Dramaturgie und Bildsprache gestaltet die Agentur in eigener fachlicher Verantwortung. Anmerkungen, die allein den Geschmack betreffen, sind kein Mangel; der Kunde kann sie im Rahmen der Korrekturschleife äußern.

3.4 Die Agentur schuldet die vertragsgemäße Herstellung des Videos, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie Anfragen, Umsätze oder Conversion-Raten.

3.5 Ändert der Kunde nach Arbeitsbeginn das Ziel des Videos, das beworbene Angebot oder die Zielgruppe, ist das keine Korrektur, sondern ein neuer Auftrag, der gesondert vereinbart wird.

§ 4 Einsatz von KI-Werkzeugen

4.1 Die Agentur setzt für Text, Sprecherstimme, Bild und Animation KI-gestützte Werkzeuge ein. Konzeption, Auswahl, Bearbeitung und Endkontrolle liegen bei der Agentur.

4.2 Ausschließlich KI-erzeugte Bestandteile sind nach geltendem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Die Agentur sichert deshalb nicht zu, dass Dritte ähnliche Bestandteile nicht ebenfalls verwenden.

4.3 Wirken KI-erzeugte Darstellungen von Personen, Orten oder Gegenständen im Video echt, kennzeichnet die Agentur sie als KI-generiert (Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689). Der Kunde entfernt diese Kennzeichnung nicht.

§ 5 Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Mit Vertragsschluss stellt die Agentur eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises in Rechnung. Die Arbeit beginnt nach Eingang der Anzahlung; im Angebot genannte Termine laufen ab diesem Tag.

5.3 Die restlichen 50 % stellt die Agentur mit der Übergabe der fertigen Videodatei (§ 7.3) in Rechnung. Sie sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels fällig.

5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 6 Vorschau und Korrekturschleife

6.1 Die Agentur übersendet dem Kunden das vollständige Video als Vorschau mit Wasserzeichen. Die Vorschau dient nur der Prüfung; jede andere Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung, ist nicht gestattet.

6.2 Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Vorschau kann der Kunde einmal eine gesammelte Liste von Änderungswünschen in Textform übermitteln. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen.

6.3 Die Agentur setzt die Änderungswünsche um, soweit sie sich im Rahmen der Leistungsbeschreibung (§ 3.2) halten. Weitere Änderungswünsche setzt sie nur nach gesonderter Vereinbarung um.

6.4 Fehler, die die Agentur zu vertreten hat (z. B. Schreibfehler, falsche Kontaktdaten, Abweichungen von der Leistungsbeschreibung), behebt sie kostenfrei. Sie zählen nicht zur Korrekturschleife.

§ 7 Abnahme und Übergabe

7.1 Mit der Vorschau fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf; die Frist hierfür beträgt fünf Arbeitstage. Übermittelt der Kunde in dieser Frist weder eine Änderungsliste nach § 6.2, noch verweigert er die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Video als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

7.2 Übermittelt der Kunde eine Änderungsliste, setzt die Agentur sie um und übergibt das überarbeitete Video nach § 7.3. Es gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

7.3 Ist das Video nach § 7.1 abgenommen oder sind die Änderungen nach § 7.2 umgesetzt, übergibt die Agentur die fertige Videodatei ohne Wasserzeichen und stellt die Schlussrechnung über die restlichen 50 % (§ 5.3).

§ 8 Nutzungsrechte

8.1 Mit vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden an dem Video das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, es für eigene Werbe- und Informationszwecke in allen Medien zu nutzen, z. B. auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen, in Präsentationen und auf Bildschirmen in Geschäftsräumen.

8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung über die Prüfung nach § 6.1 hinaus nicht gestattet; das gilt auch für die bereits übergebene fertige Videodatei.

8.3 Der Kunde darf das Video für eigene Zwecke kürzen, untertiteln und in andere Formate umwandeln. Für solche Bearbeitungen übernimmt die Agentur keine Verantwortung.

8.4 Die Agentur verkauft das für den Kunden erstellte Video nicht an Dritte.

8.5 Projektdateien, Zwischenstände, Vorlagen und Arbeitsanweisungen für KI-Werkzeuge werden nicht übergeben.

8.6 Für Musik, Stimmen und sonstige Inhalte Dritter räumt die Agentur Rechte nur im Umfang der jeweiligen Lizenz ein. Sie verwendet nur Inhalte, deren Lizenz die Nutzung nach § 8.1 abdeckt.

§ 9 Mitwirkung und Materialien des Kunden

9.1 Der Kunde liefert die für das Briefing nötigen Angaben und Materialien vollständig und rechtzeitig. Liefert er verspätet, verschieben sich die Termine entsprechend.

9.2 Der Kunde sichert zu, dass er an überlassenen Materialien (z. B. Logos, Fotos, Texte, Musik) die nötigen Rechte hat und dass abgebildete oder genannte Personen eingewilligt haben. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

9.3 Für die Richtigkeit seiner Angaben (z. B. zu Leistungen, Preisen und Wirkungen seines Angebots) und deren werberechtliche Zulässigkeit ist der Kunde verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung schuldet die Agentur nicht; erkennbare Bedenken teilt sie dem Kunden mit.

§ 10 Kündigung durch den Kunden

10.1 Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Videos jederzeit kündigen. Die Agentur kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen; sie muss sich jedoch nach § 648 BGB ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Die Anzahlung wird verrechnet.

§ 11 Mängel und Haftung

11.1 Bei Mängeln leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11.2 Satz 1.

11.2 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Die Sicherung der übergebenen Dateien obliegt dem Kunden.

§ 12 Referenz

12.1 Die Agentur darf den Kunden als Referenz nennen und das Video nach vollständiger Bezahlung als Arbeitsprobe auf ihrer Website und in ihren Kanälen zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Agentur entfernt das Video dann aus ihren Kanälen.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Die Agentur behandelt nicht öffentliche Informationen des Kunden vertraulich und gibt sie nur an Dienstleister weiter, soweit das für die Leistung nötig ist (§ 4).

13.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf www.esprint-media.de.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden.

14.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026